Der Urlaub ist längst gebucht und auch die Vorfreude ist riesig. Dennoch sollte ebenso eingeplant werden, dass jederzeit Vorfälle geschehen können, die einen Reiseantritt unmöglich machen. Was passiert, wenn die Reise aufgrund von Krankheit oder sonstigen Gründen nicht angetreten werden kann? Wie können die Kosten in Grenzen gehalten werden? Die Lösung hierfür ist eine Reiserücktrittsversicherung. Dieser Ratgeber erklärt, bei welchen Gründen die Reiserücktrittsversicherung zahlt.
Was ist eine Reiserücktrittsversicherung?
Diese Versicherung springt ein, wenn eine Reise aus bestimmten versicherten Gründen nicht angetreten werden kann. Es gibt auch Versicherungen, in denen ebenso der Reiseabbruch mit versichert ist. In diesen Fällen erhält der Versicherte sogar Geld, wenn die Reise bereits begonnen wurde. Die Gründe, warum die Reise nicht angetreten oder abgebrochen werden musste, sind selten vorhersehbar und können sehr vielfältig sein. Insbesondere für Familien mit Kindern oder bei teuren Reisen ist der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung lohnenswert, da nur auf diese Weise eine Chance besteht, einen (größeren) Teil der Reisekosten bei Nichtantritt erstattet zu bekommen. Reisewillige können erfahrungsgemäß selten damit rechnen, dass der Reiseveranstalter kulant reagiert, wenn die Reise nicht angetreten werden kann. Die Stornokosten richten sich danach, wie lange vor Reisebeginn der Urlaub abgesagt wurde. 90 Prozent des Reisepreises können die Kosten betragen. Ohne eine Reiseversicherung wird viel Geld fällig, obwohl der Betroffene nicht in den Genuss der Erholung gekommen ist. Das Risiko einer Reiseabsage sollte nicht unterschätzt werden, denn jeder fünfte deutsche Urlauber befand sich schon in dieser Lage.
Was wird von der Versicherung gezahlt?
Beim Auftreten eines Versicherungsfalls kann mit folgenden Leistungen gerechnet werden:
- die Stornokosten werden teilweise oder vollständig übernommen
- bei einem versichertem Reiseabbruch werden die Kosten übernommen, die aufgrund des Abbruchs des Urlaubs entstehen, beispielsweise Erstattung von nicht genutzten Hotelleistungen oder Rückreise
Bei welchen Gründen zahlt eine Reiserücktrittsversicherung?
Ob von der Versicherung Geld gezahlt wird, ist von den Gründen der Absage abhängig, denn nicht jeder Rücktritt einer Reise ist versichert. Bei nahezu allen Versicherungsunternehmen zählen schwere Erkrankungen, ein Unfall oder Todesfall (ebenso von nahen Verwandten), eine Schwangerschaft oder Schäden am Eigentum zu Gründen, die zur Erstattung der Stornokosten berechtigen. Manche Versicherer zahlen beispielsweise auch bei einem Verlust des Arbeitsplatzes. Zum Teil ist es möglich, dass die genannten Gründe beschränkt sind, beispielsweise gilt die Höhe des Schadens am Eigentum oder der Todesfall muss den engsten Verwandtenkreis betreffen. Eine Reiserücktrittsversicherung ist empfehlenswert, doch nicht nur der Preis sollte das ausschlaggebende Kriterium sein, sondern insbesondere die versicherten Leistungen sind entscheidend. Im Internet besteht auf vielen Seiten die Möglichkeit, sich zu informieren und eine entsprechende Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, beispielsweise auf www.reiseruecktrittsversicherung-online.de oder beim Testsieger TravelSecure. Diese Seiten sind gute Anlaufstellen, um im Fall eines Reiserücktritts auf der sicheren Seite zu sein.
Welche Gründe sind nicht versichert?
Es gibt noch viele weitere Gründe, die zu einer Erstattung von der Versicherung berechtigen, jedoch gibt es ebenso Gründe, die vom Versicherer nicht akzeptiert werden.
Die Angst vor Terroranschlägen beispielsweise ist meist kein zwingender Grund, dass die Versicherung die Stornokosten erstattet. Nur bei höherer Gewalt kann der Reisende mit einer Erstattung rechnen, zum Beispiel bei Kriegsgefahr oder inneren Unruhen. Einzelne terroristische Anschläge genügen nicht als Grund. Zudem führt nicht jede Krankheit zur Rückzahlung der Stornokosten. Ein grippaler Infekt beispielsweise reicht nicht aus, denn diese Diagnose stellt im ersten Moment keine besondere Schwere dar. Die Versicherung würde eher zahlen, wenn sehr ausgeprägte Beschwerden vorgelegt werden.
Kosten einer Reiserücktrittsversicherung
Die Kosten einer Reiserücktrittsversicherung hängen natürlich vom Versicherer ab, doch auch weitere Details beeinflussen den Preis der Versicherungspolice:
- Preis der Reise
- Alter der Reisenden
- Selbstbehalt
- versicherter Reiseabbruch
- Einzel- oder Jahresvertrag
Beim Abschluss der Reiserücktrittsversicherung sollte stets darauf geachtet werden, dass nicht auf Kosten der günstigen Police der Versicherungsumfang leidet. Insbesondere in punkto Selbstbehalt muss bedacht werden, dass dieser die Versicherungsprämie zwar auf der einen Seite preisgünstiger macht, auf der anderen Seite jedoch bleibt der Versicherte bei einem Reiserücktritt auf einem großen Teil der Kosten sitzen. Der Selbstbehalt beträgt häufig bis zu 20 Prozent der Reisekosten wobei dieser Verlust dann weitaus höher ist als die Ersparnis. Daher wird von einer Reiserücktrittsversicherung mit Selbstbehalt abgeraten. Für ältere Reisende erhöht sich oftmals die Versicherungssumme, das heißt, sie zahlen einen höheren Preis für den Schutz. Aus diesem Grund ist ein Preisvergleich der verschiedenen Anbieter stets empfehlenswert. Zudem ist im Gegensatz zu Reiseportalen oder Webseiten der Fluggesellschaften der Abschluss direkt beim Versicherungsunternehmen oftmals günstiger und auch die Versicherungsbedingungen sind meist vielfältiger.
Macht eine Reiserücktrittsversicherung sinn?
Eine Reiserücktrittsversicherung ist insbesondere bei Reisen sinnvoll, in denen Kinder mit reisen, die Reise hochpreisig ist oder wenn die Buchung weit im Voraus erfolgt. Auch bei vielen weiteren Voraussetzungen kann der Abschluss sinnvoll sein, jedoch sollte hierbei der Einzelfall sowie die Versicherungsart entscheiden, beispielsweise ist eine Jahrespolice vorteilhaft, wenn mehrmals pro Jahr gereist wird. Diese Police gilt bis zum bestimmten Preis für alle Fahrten innerhalb eines Jahres.