Die Meinungen zur Bettensteuer in Deutschland gehen weit auseinander und vor allem von der Hotelbranche wird diese nicht unbedingt positiv gesehen. Nun hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Bettensteuer für rechtens erklärt.
Höhe und Name der Bettensteuer in Deutschland variiert
Die Bettensteuer gibt es als Teil von Deutschlands Tourismus seit etlichen Jahren, und seit 2005 wird sie in verschiedenen Städten und Gemeinden erhoben, um Verluste durch Steuerentlastungen auszugleichen. Aktuell sind es mehr als 30 Kommunen, in der sie von Hotelgästen bezahlt werden muss. Die Höhe und der Name können dabei ganz unterschiedlich ausfallen.
Je nach Gemeinde oder Stadt kann es sich um Pauschalbeträge pro Person und Nacht handeln, und häufig beträgt die Steuer um die fünf Prozent des Nettopreises einer Übernachtung. Mal heißt die Bettensteuer beispielsweise Kultur- oder Tourismusförderabgabe, Citytax, oder Beherbergungs- oder Übernachtungssteuer.
Gegen diesen Betrag hatten vier Hotelbetreiber aus Bremen, Freiburg und Hamburg geklagt, da die Bettensteuer unter anderem einen Mehraufwand für Hotels darstelle und Hotels sie für den Staat einziehen müssten. Gerade kleinere oder mittlere Hotelbetriebe würden zudem häufig die Bettensteuer für ihre Gäste übernehmen und aus der eigenen Tasche zahlen. Darüber hinaus sprach ein weiterer Kritikpunkt an, dass nicht immer klar sei, ob die Bettensteuer tatsächlich in den Tourismus vor Ort fließe.
Bettensteuer für private Reisen und Dienstreisen
Während die Hotelbranche die spezielle Abgabe demnach kritisch sieht, hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verlauten lassen, dass die Bettensteuer rechtens ist. Zusätzlich beschloss der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts, dass zukünftig nicht mehr zwischen beruflichen oder privaten Reisen bei der Bettensteuer unterschieden werden müsste, weshalb die Bettensteuer durchaus auch für Dienstreisen eingeführt werden könnte. Bislang galt sie nur für private Reisen.
Keywords: Deutschland, Europa