Die Nordsee-Insel Sylt ist wegen ihrer weitläufigen Strände ein begehrtes Urlaubsziel. Wer auf der Friesischen Insel seinen Urlaub verbringen möchte, sollte eines auf jeden Fall wissen: Ausgiebiges Buddeln und das Bauen von Sandburgen sind auf Sylt verboten. Doch warum? Dieser Artikel verrät es Ihnen.
Sylt: Nordsee-Insel mit vielen Facetten
Ob List, Kampen oder Westerland: Jeder der Urlaubsorte auf Sylt hat seinen eigenen unverwechselbaren Charme. Vom Wattenmeer über das nationale Naturschutzgebiet „Morsum-Kliff“ bis hin zur Westerländer Kurpromenade: Sylt ist das ideale Reiseziel für Erholungssuchende, Aktivurlauber und Familien – und der Tourismus auf Sylt ist gerade in vollem Gange.
Die breiten Strände Sylts sind wegen der guten Winde und dem flachen Wasser ein Eldorado für Kinder, Surfer und Spaziergänger. Doch, was viele Sylt-Fans nicht wissen: Bereits seit Jahren herrscht hier ein Gesetz, das besagt, dass das Bauen von Sandburgen am Meeresstrand von Sylt untersagt ist. Verankert in dem Gesetz der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein ist der Paragraf 5, in dem es unter Anderem im Wortlaut heißt: „Ordnungswidrig […] handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Strandbereich Sandburgen baut oder Löcher gräbt.
Mit diesem Verbot will die Gemeinde den Urlaubern nicht den Spaß verderben, sondern ihre Strände schützen. Der ausgebuddelte Sand kann von Wasser und Wind weggetragen werden, was dazu führt, dass sich die Insel verkleinert. Exzessives Buddeln ist auf Sylt also zum Schutz der Küste und der Strandkörbe untersagt.
Sandburgen-Gesetz: Dann droht ein Bußgeld
Doch nicht in allen Fällen müssen Sandburgen-Bauer auf Sylt mit einer Strafe rechnen. Wer beispielsweise mit seinen Kindern nur mal eine kleine Sandburg baut, dem droht nicht gleich eine Strafe. Jene, die jedoch tiefe Löcher graben und diese später nicht wieder zuschütten, müssen im ungünstigsten Fall ein sattes Bußgeld von 1.000 Euro zahlen.
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