Eine Reiserücktrittsversicherung schützt Reisende und Urlauber vor Stornierungsgebühren, die teilweise sehr hoch ausfallen können. Welche Arten von Versicherungen es gibt und welche Schäden sie abdecken, erklären wir Ihnen hier.
Arten von Reiserücktrittsversicherungen
Unterschiedliche Versicherungen bieten unterschiedliche Policen zu unterschiedlichen Preisen an. Sie können diverse Personen und sogar Ihren Hund für die Versicherung anmelden, was natürlich auch Einfluss auf die Kosten nimmt. Oftmals ist – zumindest bei Exklusiv- oder Premiumtarifen – zugleich eine Reiseabbruchversicherung inklusive. Sie können die Police nach Bedarf auch auf eine Reisehaftpflicht, Reiseunfall, Gepäck oder Reiserechtsschutz ausweiten. Zu empfehlen sind Tarife ohne Selbstbeteiligung.
Sie müssen auch selbst definieren, welche Reiseart abgedeckt werden soll: Urlaubsreisen, Pauschalreisen, Kurztrips, Flugreisen, Geschäftsreisen, Rundreisen, Skireisen, Städtereisen, Kreuzfahrten oder sogar Austauschprogramme und Klassenfahrten können bei der Versicherung gedeckt werden. Auch die abzudeckende Summe können Sie selbst bestimmen. Grundsätzlich empfiehlt es, die angebotenen Reiseversicherungen miteinander zu vergleichen, beispielsweise hier: http://www.reiseversicherung-vergleich.info/reiseruecktrittsversicherung.
Sie können eine Reiserücktrittsversicherung entweder als Jahrespolice abschließen oder auch nur für eine ganz bestimmte Reise, z. B. für individuelle Reisen nach Afrika. Dabei kommt es selbstredend darauf an, wie oft im Jahr Sie verreisen. Sie sollten die Police spätestens 30 Tage vor Antritt des Urlaubs abschließen.
Wann zahlt die Reiserücktrittsversicherung?
Das Leben ist unvorhersehbar und es kann immer etwas passieren – im positiven und im negativen Sinne. Eine Reiserücktrittsversicherung kann für die Stornierungskosten aufkommen, wenn Sie erkranken, wohlgemerkt schwer und unerwartet, ein Todesfall eintritt, ein Unfall passiert, bei Schwangerschaft, Sie ein Organ erhalten oder spenden, bei Verlust oder Aufnahme eines Arbeitsplatzes, wenn Sie zu einer Gerichtsverhandlung erscheinen müssen, bei Scheidung oder bei unerwarteten Impfunverträglichkeiten. Natürlich sind die meisten Formulierungen nicht sehr genau, was dazu führt, dass oft unklar ist, in welchem Fall die Versicherung wirklich zahlt. Wann ist etwa eine Krankheit schwer genug? Es wurde Klage gegen die HanseMerkur eingereicht; es soll versucht werden, diese Frage ein für allemal zu klären; das Verfahren läuft allerdings noch.
Bei verspätetem Reiseantritt aufgrund der eben genannten Gründe oder aufgrund von Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel zahlen viele Anbieter ebenfalls. Bei Umbuchung kommt der Anbieter unter Umständen auch auf.
Bei einer Reiseabbruchversicherung zahlt der Versicherer, wenn Sie während des Urlaubs einen Unfall erleiden oder krank werden (z. B. im Urlaub auf Mallorca), was in einem fremden Land immer passieren kann. Der Anbieter kann dann die Kosten für die Heimreise übernehmen.
Anbieter von Reiserücktrittsversicherungen
Es gibt natürlich viele Versicherungen, die wie auch immer geartete Reiserücktrittsversicherungen anbieten. Stiftung Warentest hat mehrere Anbieter getestet und ist zu folgendem Ergebnis gekommen, wobei immer von einer Versicherung inklusive Reiseabbruchversicherung und ohne Selbstbeteiligung auszugehen ist: Den ersten Platz belegt sowohl für Einzelpolicen als auch für Jahresverträge bei Singles und Familien die TravelSecure/Würzburger mit der Gesamtnote 1,6. Auf dem zweiten Platz ist die EuropAssistance mit der Note 1,9 gelandet und, ebenfalls mit einer 1,9, auf dem dritten die Signal Iduna. Wobei bei einer Jahrespolice die Allianz mit der Note 2,0 den dritten Platz belegt.
Besser als die Note 3 schnitten außerdem ERV, AachenMünchener, Axa Assistance, Barmenia, TravelProtect/Bayrische, BD 24 Berlin Direkt, URV, ADAC, HanseMerkur und Cosmos Direkt ab.
Für welchen dieser Versicherer Sie sich entscheiden, hängt natürlich von Ihren individuellen Bedürfnissen und Anforderungen an die Versicherung ab.