Ein digitales Impf-Zertifikat soll künftig als Nachweis für einen Impfschutz gegen das Coronavirus dienen – und damit den Weg für ein möglichst normales Urlaubsvergnügen bahnen.
Gegenwärtig kommt es vermehrt zu Lockerungen der geltenden Corona-Maßnahmen für Personen, die entweder genesen sind oder über einen vollständigen Impfschutz gegen das Coronavirus verfügen. So entfallen für diese beispielsweise in Deutschland die Regelungen bezüglich der nächtlichen Ausgangssperren.
Was ist geplant?
In Zukunft soll es einfacher sein, innerhalb der EU zu verreisen. Ein digitales Impfzertifikat soll dabei helfen, dieses befindet sich momentan in einer Testphase. Derzeit ist noch nicht klar, in welchem Umfang das Impf-Zertifikat tatsächlich eingeführt wird – aber einige Dinge stehen schon jetzt fest.
So wird das Dokument Aufschluss über den für die Impfung verwendeten Impfstoff, eine Testhistorie des Besitzers sowie Informationen über etwaige überstandene Corona-Infektionen beinhalten. Unter anderem ist angedacht, das Impf-Zertifikat in der Corona-Warn-App speichern zu lassen -als Alternative wird gerade eine App entwickelt, die nur zur Anzeige des Zertifikats dienen soll. Das Dokument wird es auch in Papierform geben.
Wie kommt man an das Zertifikat?
Ausgestellt werden darf das Zertifikat nur von autorisierten Personen in Impfzentren, Krankenhäusern, etc. Derzeit ist noch nicht abschließend geklärt, wie bereits Geimpfte an das Dokument gelangen werden – jedoch wird das wohl über die Lokalität geschehen, wo die Corona-Impfung durchgeführt wurde.
Wie sieht das Ganze in der Praxis aus?
Wie die weitergehenden Erleichterungen und Regelungen in Zusammenhang mit der Corona-Impfung in den einzelnen Ländern aussehen, ist derzeit noch nicht abschließend geklärt. Jedoch zeichnen sich erste Entwicklungen bereits ab:
- In Dänemark zum Beispiel ist die Einreise derzeit nur für vollständig geimpfte Personen möglich
- Auf Portugals Insel Madeira fällt für Urlauber, die über einen ausreichenden Impfschutz verfügen die Testpflicht weg
- Nicht geimpfte Personen, die Urlaub in einem bestimmten Land machen wollen, müssen sich an die dortigen Corona-Vorschriften halten. Diese finden sich beispielsweise auf den Seiten des Auswärtigen Amts
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