Malaysia führt Ausreisesteuer für Flugreisende ein

Bereits ab September 2019 tritt in Malaysia eine neue Steuer in Kraft, die dem lokalen Tourismus zugutekommen soll. Wer das Land per Flugzeug verlässt, muss künftig eine Ausreisesteuer entrichten. Die Höhe hängt dabei ganz von den eigenen Reiseplänen ab.

Kuala Lumpur bei NachtDie neue Ausreisesteuer in Malaysia

Bereist ab dem 1. September 2019 gilt die neue Departure Tax in Malaysia, die all jene betrifft, die mit dem Flugzeug ausreisen. Die Höhe der Steuer hängt jedoch maßgeblich von zwei Faktoren ab. So werden Flüge in die sogenannten ASEAN-Staaten niedriger besteuert. Zu den ASEAN-Ländern zählen Brunei, Indonesien, Kambodscha, Laos, Myanmar, die Philippinen, Singapur, Thailand und Vietnam. Reisen außerhalb Südostasiens werden hingegen höher besteuert.

Ein weiterer Faktor ist die gebuchte Flugzeugklasse. Grundsätzlich fällt die Ausreisesteuer für Reisende in der Economy Class günstiger aus als für First- oder Business-Class-Reisende. Konkret gelten folgende Abgaben:

  • Economy-Flug in einen ASEAN-Staat: 8 RM (ca. 2 Euro)
  • Economy-Flug in ein anderes Land: 20 RM (ca. 5 Euro)
  • Business-/First-Class-Flug in einen ASEAN-Staat: 50 RM (ca. 11 Euro)
  • Business-/First-Class-Flug in ein anderes Land: 150 RM (ca. 33 Euro)

Zwischenstopps und Kinder sind nicht betroffen

Flüge nach Malaysia sind logischerweise nicht von der Ausreisesteuer betroffen. Steuerfrei sind zudem auch Zwischenstopps mit einer Aufenthaltsdauer von weniger als 12 Stunden. Kinder unter 2 Jahren sind generell von der Departure Tax ausgenommen.

Primär soll der lokale Tourismus von der Steuer profitieren. Bereits vor zwei Jahren wurde in Malaysia eine Übernachtungssteuer eingeführt, die sich an den Sternen des Hotels orientiert.

 

Keywords: Asien, malaysia

 

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