Aufgrund des sich verbreitenden Coronavirus verhängten die USA ein Einreiseverbot für Reisende aus Europa. Was gilt es jetzt zu beachten.
Ab dem 13. März 2020 gilt in den USA ein Einreiseverbot für Europäer. Präsident Donald Trump erklärte, dass innerhalb des zunächst auf 30 Tage ausgelegten Zeitraums Reisende aus den Schengenländern nicht länger in die USA einreisen dürfen. Eine Ausnahme in Europa gilt aber: Wer aus dem Vereinigten Königreich einreist, darf das tun. Der Grund dafür ist simpel: Das Vereinigte Königreich gehört nicht zum Schengenraum.
Darüber hinaus dürfen auch US-amerikanische Bürger nur dann in die USA zurückkehren, wenn sie sich Tests unterziehen. Doch was bedeutet das nun für Reisende aus Europa?
Was Pauschalurlauber beachten müssen
Wer eine Pauschalreise gebucht hat, hat es in diesem Fall etwas leichter. Kann die Reise aufgrund des Einreiseverbots nicht angetreten werden, steht der Reiseveranstalter in der Pflicht. Da der Reiseveranstalter während des Einreiseverbots in die USA seiner Pflicht nicht nachkommen kann, muss er eine Rückerstattung oder Umbuchung veranlassen. Hier gilt das deutsche Reiserecht.
Was Individualreisende nun beachten müssen
Anders verhält es sich bei Individualreisenden. Wer nicht über einen Reiseveranstalter gebucht hat, muss sich selbst um Stornierungen kümmern. Dabei gilt in den meisten Fällen das Gesetz des jeweiligen Landes, es sei denn, z.B. die Unterkunft wurde über ein deutschsprachiges Hotelportal gebucht. Liegen keine entsprechenden Stornierungsbedingungen vor, so müssen Reisende auf Kulanz hoffen. Andernfalls ist der Betrag dennoch zu entrichten.
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