Am 6. April gab es von Seiten des Corona-Kabinetts in Berlin einen neuen Beschluss: Jeder, der ab dem 10. April nach Deutschland einreist, unterliegt einer 14-tägigen Quarantäne-Pflicht – unabhängig davon, ob ein Corona-Verdacht besteht oder nicht. Doch es gibt Ausnahmen.
In Frankreich, Dänemark, Luxemburg, Österreich und der Schweiz wurden die Grenzkontrollen bereits seit dem 16. März verschärft. Nun zieht auch die deutsche Regierung nach und möchte das Infektionsrisiko mit Covid-19 mittels einer neuen Quarantäne-Pflicht eindämmen.
Zweimal pro Woche tagt das sogenannte Corona-Kabinett unter Führung der Bundeskanzlerin Angela Merkel. Bei der Versammlung dreht sich alles um das Krisenmanagement im Zusammenhang mit der Pandemie. Am vergangenen Montag tauschten sich die anwesenden Minister und Ministerinnen über eine Erweiterung der Grenzkontrollen aus. Unter anderem wurde eine Quarantäne-Pflicht für all jene ausgesprochen, die ab dem 10. April 2020 aus dem Ausland nach Deutschland einreisen und zurückkehren. Dies bedeutet, dass sich alle Deutschland-Rückkehrer ab diesem Tag für 2 Wochen in häusliche Quarantäne begeben müssen. Diese Regel gilt für Einreisen per Flugzeug, Boot, Bahn und Auto.
Genaue Details sollen bis zum 10. April feststehen. Von der Quarantäne-Pflicht ausgenommen sind mitunter Berufspendler und Geschäftsreisende mit wichtigen Terminen. Jedes Bundesland sei verpflichtet, entsprechende Kontrollen durchzuführen, teilte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums mit. Eine stetige Vermittlung von Passagierdaten zwischen Flugunternehmen und Gesundheitsbehörden soll in diesem Fall für sichere Einreisen sorgen.
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