Wir hatten uns so auf den lang ersehnten Winterurlaub gefreut und jetzt das: Schneechaos in den Alpen und das Hotel ist nicht erreichbar. Schneemassen, gesperrte Straßen und Lawinengefahren machen es Urlaubern schwer und teilweise sogar unmöglich, ihr gebuchtes Feriendomizil zu erreichen. Doch welche Rechte haben Urlauber in dieser Situation eigentlich?
In der Regel sind Urlauber auf die Kulanz der Hoteliers oder des Vermieters angewiesen, wenn sie ihre Unterkunft infolge schwerer Schneefälle entweder nicht erreichen oder aber nicht verlassen können. Doch auch hier gibt es wie immer Sonderregelungen: In Österreich, bei den ungefähr 1.400 Mitgliedern der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV) gilt folgendes: Wenn die Anreise an den Urlaubsort oder in das gebuchte Hotel unmöglich ist, dürfen keine Stornokosten berechnet werden. Das gilt aber nicht, wenn die Anreise für die Urlauber wegen des Schneefalls lediglich mühsam ist, weil zum Beispiel eine gesperrte Straße umfahren werden muss.
Die kostenlose Stornierungsregelung entfällt auch, wenn die Anreise innerhalb der nächsten drei Tage wieder möglich ist. Im umgekehrten Fall, wenn der Gast an der Abreise gehindert ist, hat er die Mehrkosten für die Verlängerung des Aufenthaltes selbst zu tragen. Es bleibt den Hoteliers aber unbenommen, andere Vereinbarungen mit den Gästen zu treffen.
Anders sieht es dagegen aus, wenn der Skiurlaub samt Anreise über einen Reiseveranstalter gebucht wurde. In diesem Fall kann der Reisende dann vor Antritt der Reise den Vertrag wegen höherer Gewalt kündigen, wenn der Wintersportort komplett nicht erreichbar ist. Er bekommt das Geld für die Reise dann erstattet. Pech haben indessen auch diejenigen Skiurlauber, die wegen der erhöhten Lawinengefahr und darum geschlossener Lifte nicht auf die Skipisten können. Das Geld für den Skipass gibt es nämlich nicht zurück. Denn Skigebiete und Liftbetreiber schließen eine Erstattung wegen schlechtem Wetter in der Regel in ihren Geschäftsbedingungen aus.
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