In der Ferienzeit wollen die meisten Urlauber wegfahren und sich eine Auszeit vom Alltag gönnen, doch ausgerechnet jetzt gilt in manchen Bundesländern ein Beherbergungsverbot. Die neusten Coronaregeln- und maßnahmen könnten dabei den bevorstehenden Urlaub vieler beeinflussen.
Beherbergungsverbot gilt nicht bundesweit
Nicht nur für ausländische Reisedestinationen gibt es nun diverse Regelungen zu Covid-19, auch in Deutschland müssen Touristen inzwischen auf vieles achten und die aktuellen Hygienemaßnahmen einhalten. Dennoch kann man einen Urlaub in Deutschland in diesem Jahr genießen und dabei Orte und Regionen kennenlernen, die bekannte Tourismus Hotspots oder aber traumhafte Geheimtipps sind.
Für Deutschland-Reisende ist es jetzt wichtig zu wissen: Die Einschränkungen des Beherbergungsverbotes gelten nicht in allen Bundesländern. In Berlin, Bremen und Thüringen gibt es dieses Verbot derzeit noch nicht, in Mecklenburg-Vorpommern hingegen eine Quarantänepflicht für Urlauber aus Risikogebieten.
Wer jedoch eine Reise in die anderen zwölf Bundesländer plant, sollte dem jeweiligen Beherbergungsbetrieb einen negativen Coronatest vorweisen können, sonst könnte ein Aufenthalt schwierig werden. Der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein.
Verschiedene Coronamaßnahmen im Urlaub
Es lohnt sich zudem, sich vor einem Urlaub in Deutschland auf der Webseite des Robert-Koch-Institutes zu informieren, ob das eigene Bundesland oder die Heimatstadt eventuell zu einem Risikogebiet erklärt wurde.
Aktuell haben unter anderem Berlin, Frankfurt und Köln den Wert von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohnern in den letzten sieben Tagen überschritten. Deshalb ist es hilfreich, innerdeutsche Risikogebiete bereits vor einer Reise zu kennen und welche Coronaregeln für sie beschlossen wurden.
Neben dem Beherbergungsverbot unterscheiden sich auch Maßnahmen zur Bekämpfung des Virus von Region zu Region. Wer in diesem Herbst eine Städtereise nach München unternehmen möchte, muss zum Beispiel auf einigen Straßen und Plätzen in der Innenstadt eine Mund-Nase-Maske tragen.
Für Touristen aus Rheinland-Pfalz könnte ein Urlaub in diesem Herbst mit einer unangenehmen Konsequenz zusammenhängen. In dem Bundesland gibt es nicht nur für Reiserückkehrer aus ausländischen Risikogebieten eine zweiwöchige Quarantänepflicht, sondern ebenfalls für innerdeutsche Risikoregionen, welche die Aussicht auf eine Reise trüben könnte.
Reise Stornierungen nicht immer kostenlos
Aufgrund dieser Entwicklungen ist es praktisch, bereits vor Reiseantritt über die Möglichkeiten einer Stornierung Bescheid zu wissen. Das Beherbergungsverbot ist neben Hotels auch für Ferienwohnungen gültig und Stornierungen sind lediglich in bestimmten Situationen kostenfrei. Dies wäre der Fall, wenn das gebuchte Hotel oder Wohnung wegen einer offiziellen Verordnung oder einem Lockdown keine Gäste aufnehmen darf.
Falls Urlauber aber selbst entscheiden, die bevorstehende Reise nicht anzutreten, so ist die Stornierung für die Buchung nicht kostenlos. Wer aus einem aktuellen Risikogebiet in Deutschland kommt, hat demnach die Wahl zwischen einem Urlaub, bei dem ein negativer Test auf Covid-19 Pflicht ist, einer Umbuchung oder einer Stornierung.
Da die Coronamaßnahmen zu diesem Zeitpunkt je nach Bundesland sehr verschieden ausfallen, stand für eine Weile ein mögliches Beherbergungsverbot zur Debatte, einheitlich und bundesweit.
Bisher haben allerdings nicht alle Bundesländer diesem Vorschlag zugestimmt, sodass sich die Regelungen und das Verbot zur Beherbergung in naher Zukunft noch ändern könnten. Wie genau sich die Lage nun entwickelt, bleibt abzuwarten, auf den Urlaub im Herbst 2020 dürften sich dennoch viele Reisende freuen.
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