Wer einen Bootsausflug auf der Isar unternehmen möchte, wird sich ab sofort an neue Regelungen gewöhnen müssen.
Um Mensch und Natur in Zukunft besser zu schützen, hat das zuständige Landratsamt eine neue Isarverordnung entworfen. Diese sieht vor, dass der Fluss im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen nur noch vom 1. Juni bis zum 15. Oktober befahren werden darf.
Dabei darf die neue Alkoholgrenze von 0,5 Promille nicht überschritten werden und die Nutzung von Glasflaschen ist ab sofort untersagt. Außerdem sieht die neue Verordnung vor, dass Kinder unter 12 Jahren stets eine Schwimmweste tragen müssen.
Die neuen Regeln gelten allerdings nur im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen, also nur bis Schäftlarn. Das heißt München ist davon vorerst nicht betroffen.
Und auch nicht überall stößt die neue Verordnung auf Gegenliebe. So kritisieren Gewerbetreibende, dass dem Naturschutz durch die Einschränkungen nicht gedient sei und dass Saufpartys auf der Isar lediglich in einen kürzeren Zeitraum verlagert würden.
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